HAUSRECHT

Hausrecht / Sanktionen
 

Der Internatsleiter und die von ihm beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind berechtigt, das Hausrecht auszuüben.
 

Bei Hausordnungsverstößen sind die Umstände und Sachverhalt vom Aufsichtspersonal zu ermitteln und angemessene Hausordnungsmaßnahmen/ Sanktionen zu treffen:
 

  • Mündliche Abmahnung
  • Schriftliche Abmahnung und Gespräch mit dem Internatsleiter
  • Verweis und Mitteilungen an den Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule (bei Minderjährigen auch an die Eltern).
  • Befristetes Benutzungsverbot von bestimmten Gemeinschaftsräumen.
  • Befristeter Internatsausschluss (z.B. für 1. Block)
  • Ausschluss ohne Wiederaufnahme

 

Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung, Straftaten, Unruhestiftung, aggressivem Verhalten oder Widerstand gegen die Internatsleitung ist mit einem Hausverbot mit sofortiger Wirkung zu rechnen.
 

Zum Schutz des Hausfriedens kann auch polizeiliche Unterstützung angefordert werden.
 

Hausrecht der Bewohner
 

Jeder Bewohner hat das Selbstbestimmungsrecht darüber, wer wann unter welchen Bedingungen das Zimmer betreten darf*.  Da die Zimmer grundsätzlich von zwei Personen belegt werden, dürfen Besucher nur mit Einverständnis der beiden Bewohner ins Zimmer hereinkommen. Aus dieser Regelung ist nur das Hauspersonal bei der Ausübung ihrer Arbeit ausgenommen.
 

*) hausfremden Besuchern ist der Zutritt ins Haus verboten. Über Ausnahmen entscheidet die Internatsleitung.